Guten Morgen an alle Mitglieder!
Jemand ersteigert einen Gegenstand bei ebay, kann nicht gleich zahlen, da er kurz später eien Unfall hat, meldet dies dem VK, bittet darum etwas verzögert zahlen zu dürfen, nächste Woche, evtl schon am Ende derselben Woche.
Der VK öffnete und schloss dennoch eien Fall.
Der Käufer, der am Ende der Woche dann seine Zahlungen erledigenj wollte, sah dies, dachte sich, ach, macht ja erst mal nichts, ich kaufe dann mit dem anderen vorhandenen Account, dann bitte ich den VK um Löschung des Falles, und überwies sofort das Geld.
Darauf schrieb der VK eine wütende Mail, er verweigere die Transaktion mit dem Käufer. Der Käufer schrieb, er habe sich doch gemeldet, warum der VK denn so reagiere und die Ware sei doch im übrigen sofort bezahlt und guter Wille bewiesen.
Daruf drohte der VK sonstwelche Sanktionen an, der Käufer wies nochmals auf seinen Willen, die Ware nicht unbezahlt lassen zu wollen, hin, der VK verlangte bei ebay die Sperrung des Käufers, was leider auch geschah mit etlichen Konsequenzen wie gelöschten Geböten, Mails an VK zustandegekommener Auktionen, der Käufer sei gesperrt, der Kauf nicht zustande gekommen usw. Einige Verkäufer sandten dem Käufer dann aus Kulanz dennoch ihre Bankdaten zu, andere melden sich nicht mehr, der VK selbst tobte in einer Nachricht noch einmal richtig herum mit 'verbitte mir Ihre Belästigungen, behalte mir rechtliche Schritte vor' und vielem mehr.
Nachdem dies alles nun geschehen ist, versendet der VK doch die Ware an den Käufer. Der hat, wie vielleicht verständlich ist, nun gar keine Lust mehr darauf, diese Ware nutzen und ständig an all den Ärger erinnert zu werden. Muss der Käufer nun die Ware unter den gegebenen Umständen annehmen oder kann er die Annahme verweigern und sein Geld- immerhin fast 50 Euro- zurückverlangen? Die anderen Käufe sind lt ebay auf diesem Account ja auch nachträglich als nicht rechtsgültig erklärt worden?
Und wie sieht es aus, wenn ebay nach dem bereits erfolgten Einspruch gegen die Sperrung diese wieder aufhebt? Muss dann die Ware abgenommen werden? Was ist mit den anderen Käufen, wurde nach evtl Aufhebung der Sperre, die bis dato noch nicht erfolgt ist, dann rechtmäßig gekauft?
Hat der Käufer auch Anspruch auf Erfüllung, sollten die VK der anderen Waren sie wieder eingestellt haben?
Vielen Dank für die Hilfe!