
AW: Google Adsense Werbeeinnahmen richtig versteuern
Was Google meint ist: der Zahlungspflichtige, also der Rechnungsempfänger ist Google Irland. Und Google Irland nimmt innerhalb der EU die Empfängerlandbesteuerung für die Umsatzsteuer in Anspruch, zahlt also die Umsatzsteuer für die Transaktion in Irland, anstatt daß der Zahlungsempfänger (also der Rechnungssteller) dies in seinem Sitzland (z.B. Deutschland) macht.
Das geht dank der USt-Ident-Nummer im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsvekehr in der EU.
Google-Partner, die nicht umsatzsteuerpflichtig sind, braucht das ganz so oder so nicht zu interessieren.
Für umsatzsteuerpflichtige Google-Partner gilt: Die Auszahlungen von Google sind nach §3a Abs. 3 UStG ohne Umsatzsteuer, da Google diese für deutsche Nutzer bereits in Irland abführt. Das bedeutet, dass diese Einnahmen in Deutschland nicht steuerbar sind und man keine Umsatzsteuer abführen muss. Die Einnahmen mit Google Adsense müssen jedoch in der Umsatzsteuervoranmeldung unter “Nicht steuerbare sonstige Leistungen gem. § 18 b Satz1 Nr. 2 UStG” deklariert werden.
In der Umsatzsteuererklärung ist deren Angabe ebenso notwendig.
Zudem ist es notwendig eine Zusammenfassenden Meldung (ZM) an das Bundeszentralamt für Steuern in Saarlouis zu übermitteln.
Unabhängig von der Frage nach der Umsatzsteuerpflicht muß der Google-Partner in Deutschland in jedem Fall Einkommenssteuer dafür zahlen. Außerdem ist in der Regel auch eine Gewerbeanmeldung erforderlich, wenn
* Gewinnerzielungsabsicht besteht (Gewinnerzielung ist nicht nötig)
* die Sache dauerhaft gemacht wird, also nicht nur einmalig
Das wird de facto für praktisch alle Google-AdSense-Partner zutreffen.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.