
AW: Er kauft, überweist, ich verschicke, er zieht sein Geld zurück ... Fast..
Hallo!

Zitat von
Makorie
[...] Per eBay Kleinanzeigen [...]
Bei Kleinanzeigen sollte man auf Abholung und Barzahlung bestehen. Dafür sind Kleinanzeigen da. Man sollte sich immer vor Augen halten dass diese Kleinanzeigen ein Tummelplatz für Betrüger sind.

Zitat von
Makorie
[...] Kann ich den Typ wegen versuchtem Betrug anzeigen? [...]
Da Dir kein Schaden entstanden ist kannst Du ihn auch nicht anzeigen. Du solltest aber zur Staatsanwaltschaft gehen, die wird/kann dann prüfen ob diese Person schon auffällig ist. Und da er sich nicht mehr meldet kannst Du davon ausgehen dass es sich um einen Betrüger handelt. Denn das ist deren Masche. Zuerst Geld überweisen, und dann mehr "zurückziehen" als überwiesen wurde.

Zitat von
Makorie
[...] Kann ich sicher sein, dass er das Geld nicht in der nächsten zeit nochmal versucht zurückzuziehen wenn ich ihm das iPhone schicken [...]
Zurückziehen? Zurückziehen kann er eine Überweisung meiner Kenntnis nach nicht. Denn einmal überwiesen ist das Geld überwiesen. Normalerweise kann nur der Inhaber des Zielkontos unberechtigte Abbuchungen zurückbuchen, aber der Überweisende kann das nicht. Er kann versuchen Geld einzuziehen, dazu benötigt er aber in der Regel ein Lastschriftmandat. Wenn der Überweisende trotzdem zurückziehen kann ist es sicher kein deutsches Konto.

Zitat von
Makorie
[...] denn es war ein Firmenkonto [...]
Du solltest das Gerät auf keinen Fall versenden. Möglicherweise wurde dieses Firmenkonto gehackt, und der Kontoinhaber möchte nun das Geld zurück. Schon deshalb solltest Du die Staatsanwaltschaft informieren. Und das erhaltene Geld wieder zurückgeben.
Und auch eBay informieren, das ist ganz wichtig.
Gruß, René