Hallo allerseits,
mein Thema ist so ähnlich [URL="http://forum.e-recht24.de/14109-fragebogen-buch-software.html"]wie dieses hier aus dem Forum[/URL].
Folgende Sache: Für ein nichtkommerzielles Wissenschaftsprojekt habe ich einen Fragebogen entworfen, dessen Fragen zum Teil wortgleich aus zwei anderen öffentlich zugänglichen Fragebögen stammen.
Die Urheber der beiden Fragebögen habe ich dabei NICHT um Erlaubnis gefragt, da ich davon ausging, dass meine Vorgehensweise vom Zitatrecht bzw. Urheberrecht allgemein gedeckt ist.
Im Fragebogen selbst wurde allgemein zu Beginn inklusive Links zu den o.g. Fragebögen darauf hingewiesen, dass einige Fragen teilweise aus diesen beiden Projekten stammen. Auch wurde im Haupttext der Forschungsarbeit auf die Übernahme und den Ursprung der Fragen hingewiesen. Es ist genau nachvollziehbar, was übernommen bzw. leicht abgeändert übernommen wurde.
Eine Täuschungsabsicht von mir gegenüber meinem Institut, wo ich die Arbeit einreichen möchte, liegt also definitiv nicht vor (habe meine Quellen ja offengelegt). Meine Frage: Habe ich dennoch (trotz Quellenangaben) gegen das Urheberrecht der anderen Fragebogen-Urheber verstoßen, sodass ich wegen Rechtsverstoß oder sowas eine 6 für meine Arbeit kassieren könnte?
Das ist meine größte Sorge. Danke für eine Einschätzung.