
AW: rechtliche Fragen zum Thema e-mail Kontakt mit Kunden
Hallo!
Zu 1.: Weshalb sollte das nicht möglich sein?
Zu 2.: Newsletter dürfen nur die bekommen die ihn selber bestellt haben. Eingeladenen Mitgliedern darf man nur Newsletter schicken wenn sie ihn bestellt haben. Zudem muss niemand einer Einladung folgen. Der Eingeladene muss also erstmal wirksam die AGB bestätigen und/oder den Newsletterempfang beauftragen, was durch eine Einladung noch nicht erfolgt. Die Information, dass er eingeladen wurde, darf man dem Eingeladenen natürlich zukommen lassen (wie soll er es sonst erfahren?), aber keinen Newsletter und ohne Werbung.
Zu 3.: Siehe 2. Kontoinformation und Newsletter sind zu trennen. Obwohl es Firmen gibt die auch in Kontoinformationen Werbung einbauen, macht z.B. die Telekom so.
Gruß, René