
AW: Schutz vor Persönlichkeitsverletzungs- und Verleumdungsklagen, ...

Zitat von
rodimo
Folgender fiktiver Fall:
Ein Betrüger treibt sein Unwesen.
Ein Geschädigter möchte auf seiner Homepage bzw. Blog seine Mitmenschen vor den Machenschaften des Betrügers warnen.
Um nicht selber Ziel von Verleumdungs- oder Unterlassungsklagen des Betrügers zu werden, hat sich der Geschädigte überlegt, dass er seine wahren Erlebnisberichte auf der Homepage als "Kriminalgeschichten" tituliert, evtl. mit dem Hinweis, dass Ähnlichkeiten mit lebenden Personen nicht nur rein zufällig sind (o.ä.).
Wäre dieses Vorgehen ein brauchbarer und effektiver Schutz?
Nein.
Weil: entweder sind die Darstellungen zutreffend - dann würden Verleumdungsklagen, Unterlassungsbegehren usw. ins Leere gehen.
Oder die Darstellungen sind nicht zutreffend - dann wird es nicht nur mit der direkten Darstellung problematisch, sondern auch mit einer "verfremdeten", solange der eigentlich Gemeinte noch irgendwie zu erkennen ist.
Davon völlig abgesehen kann man ohnehin niemanden daran hindern, einen zu verklagen oder eine (strafbewehrte) Unterlassungsverpflichtung zu fordern. In dem Fall muß man sich so oder so vor Gericht auseinandersetzen, wenn man nicht ohne Widerstand klein beigeben will.
Wenn Nein, wie könnte er sich als Betreiber der Homepage / Blog selbst besser schützen und gleichzeitig seine Mitmenschen sinnvoll informieren?
Sauber recherchieren. Nur Tatsachen veröffentlichen. Gegebenenfalls für seine Sache und seine Überzeugungen auch vor Gericht eintreten.
Täglich Brot für jeden Journalisten und jeden anderen Berichterstatter.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.