
AW: Spenden/Einnahmen versteuern/Freigrenze ?

Zitat von
Marco'
gemeint ist ?
Die Firmengründung ist in Deutschland ja auch als minderjähriger erlaubt.
Geht es um Formalitäten wie bei Maklertätigkeiten ? z.B. keine Vorstrafen etc. ?
1. Die "Firma" eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt. Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden. (§17 HGB) Eine "Firma" kann man nicht "gründen".
2. Ein Unternehmen im Sinne einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG usw.) kann ein Minderjähriger in Deutschland gar nicht gründen, dafür ist unbeschränkte Geschäftsfähigkeit erforderlich, und die ein Minderjähriger nicht.
3. Ein Gewerbe anmelden und damit einen Gewerbebetrieb errichten kann ein Minderjähriger nur mit Zustimmung der Sorgeberechtigten und des Familiengerichts. Damit erlangt er dann die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit für alle Belange dieses Gewerbebetriebs. (Ist aber trotzdem noch lange nicht unbeschränkt Geschäftsfähig.)
Insofern ist die Aussage "Die Firmengründung ist in Deutschland ja auch als minderjähriger erlaubt." so schlicht falsch.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.