
AW: iPhone 4s verkauft per Kleinanzeigen, Käufer unzufrieden
Hallo!
Kleinanzeigen sind dazu da Geräte vor Ort zu verkaufen. Ins Ausland zu schicken ist immer ein Problem. In diesem Fall gilt deutsches Recht. Ob bei privatverkäufen per Kleinanzeigen immer Garantie/Gewährleistung ausgeschlossen ist weiss ich nicht. Aber sieh Dir einfach mal die anderen Threads zu diesem Thema an, gibt hier genügend davon. Aber wenn die Käuferin mit Klage droht kannst Du Dich m.E. beruhigt zurücklehnen. Denn sie kann ja wohl schwerlich mit luxemburgischen Recht ankommen, da sich die Kleinanzeigen an den deutschen Markt richten und somit m.E. ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung kommen kann.
Und sollte die Käuferin das Geld zurück haben wollen, solltest Du zwingend darauf bestehen dass sie zuerst das Gerät zurückschickt. Sonst ist am Ende beides weg, das Gerät und Dein Geld.
Gruß, René