
AW: MP3s, Youtube auf eigener Homepage
Hallo,
Zur Frage 1:
Ja das wäre ein Urheberrechtsverstoss. Die eigene Homepage ist öffentlich.
Wer öffentlich Musik abspielt (Radio, Discotheken, Jahrmärkte, Strassenfeste, auch die Kirche) unterliegt der Gema-Pflicht.
Was man legal zum downloaden / hören im Internet findet, da bezieht sich die freie Nutzung immer auf "Privat". Zuhause kannst du Musik frei nutzen, aber nicht öffentlich auf der Homepage.
Ausnahme:
Du bist der Urheber der Musik, oder die Urheber der Musik haben der freien (öffentlichen) Nutzung zugestimmt (siehe z.B. Gema-Freie Musik).
Das gleiche gilt übrigens für Radio-Streams.
Web-Radios / Radio-Sender sind im Besitz einer Lizenz (GVL / Gema) , sie dürfen Musik auf Ihrer Website öffentlich zugänglich machen.
Das heisst, nur dort darf sie auch gehört werden. Auf der Seite des Senders.
Fügt man sich einen Stream hörbar auf die eigene Homepage ein, bzw. bietet man den Live-Stream als Link auf der eigenen Homepage an, wird die eigene Homepage auch Gema-Pflichtig.
Ausnahmen gibt es auch hier:
Wenn der Sender auf seiner Website den Hinweis enthält, das Gema / GVL der freien Verwendung des Streams zugestimmt haben. Oder wenn die Musik von Musikern stammt, die der freien (öffentlichen) Nutzung zugestimmt haben.
Ich hoffe das half dir weiter
Gruss Jeweler