
AW: Ausschluss vom Widergaberecht

Zitat von
asaya
1. Wenn ein Shop T-Shirts anbietet, in vielen vielen Farben, Formen, Hoodies, Top etc etc und dann noch ca. 3-4 Motive zur Auswahl stellt.
Gilt das zusammengesetzte Kleidungstueck dann als individuell hergestelle Ware, die man vom Umtausch ausschließen darf?
Ich würde davon ausgehen: eher nicht. Denn es handelt sich ja nicht um individuell hergestellte Produkte, sondern lediglich um eine allen Kunden zur Verfügung stehende Auswahl. Daß die Produkte erst nach Bestellung hergestellt werden, macht sie m.E. noch nicht zu "individuell hergestellten".
2. Wo könnte man Mustervordrucke für die neue Widerrufsbelehrung finden, damit im Onlineshop auch alles seine Richtigkeit hat?
Bei jedem Rechtsanwalt.
3. Und wo welche mit speziell dem Passus aus Frage 1. nämlich dass bestimmte Waren ausgeschlossen werden?
Welche Waren gegenüber Verbrauchern von der Rückgabe (nicht Umtausch! Der Kunde kann innerhalb von 14 Tagen vom Kauf zurücktreten und die Ware zurückgeben, wenn der Vertragsabschluss über Internet, Telefon usw. erfolgt ist, eben im "Fernabsatz") ausgeschlossen sind, regelt das Gesetz. Alles andere kann überhaupt nicht von der Rückgabe ausgeschlossen werden, eine solche Klausel wäre unwirksam.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.