Hallo,
ich habe im Internet ein 6 Monatiges Abo abgeschlossen für eine Dienstleistung die ich bereits im kleinen Umfang in Anspruch genommen habe. Es handelt sich hierbei um Streaming Videos, News sowie lesbare Artikel bzw. Magazine.
Ich habe mir natürlich vorher die AGB's durchgelesen und auch den Vermerk gelesen, dass nach in Anspruchnahme der Dienstleistung ein Wiederruf nicht mehr möglich wäre (es geht hier nur um eine Nutzung direkt auf dem Portal, sprich herunterladbare Inhalte o.ä. gibt es nicht).
Ich habe dann schnell nach ca. 1-2h anschauen des Portales und teilweise auch der Videos u. Beiträge festgestellt, dass es wie so oft reine Abzocke war und mir das Portal nicht weiterhelfen konnte.
Somit habe ich dann am nächsten Tag früh trotzdem eine Wiederrufserklärung an den Anbieter gesandt um zu schauen wie darauf reagiert wird (hätte ja sein können das ich Glück habe).
Leider kam prompt die Antwort des Anbieters kurz und knapp, dass Sie meine Kündigung erhalten haben und das mein Abo nach den bei der Registrierung angegebenen 6 Monats Abo enden würde...auf das Thema Wiederruf wurde gar nicht eingegangen bzw. gar nicht in der Mail des Anbieters drauf eingegangen.
Ich denke dadurch das in den AGB's stand das nach in Anspruchnahme der Dienstleitung ein Wiederruf nicht mehr möglich sei, mein Wiederrufsrecht tatsächlich erloschen ist, richtig?
Ich frage mich nur wie soll ich beurteilen können ob das Angebot etwas für mich ist oder nicht ohne die Dienstleitung überhaupt in Anspruch zu nehmen? An der schönes Schriftart und den bunten Farben erkenne ich sowas ja nicht.
Desweiteren stand in den AGB's geschrieben, dass bei Wiederruf für die in Anspruch genommene Dienstleitung ein entsprechend angepasster Betrag in Bezug auf des Gesamtpreises des 6 Monats Abo fällig sei.
Ist ja schon recht wiedersprüchlich...Das mir das Portal diese Möglichkeit nicht anbietet war ja zu erwarten, die wollen ja auch nur Geld verdienen.
Aber wie sieht die Sache jetzt rechtens aus? Erlischt nun nach in Anspruchnahme eines kleinen Teils der Dienstleistung in einem Zeitraum von 1-2h mein Wiederrufsrecht oder muss mir der Anbieter das Recht einräumen den Wiederruf in Anspruch nehmen zu können, natürlich mit einen angepassten Abschlagwert in Bezug auf den Gesamtpreis für die benutzten/bereitgestellten Dienstleistungen?
Falls dies nicht möglich wäre, hätte ich noch die Frage ich habe, blöd wie ich war ein 6 Monats Abo abgeschlossen, das Portal bietet aber auch 1 und 3 Monats Abo's an...Muss mir der Anbieter in diesem Fall dann evtl. einräumen das ich mein Abo downgraden darf, sprich das ich aus meinen 6 Monats Abo ein 1 oder 3 Monate Abo machen darf um wenigstens einen Teil des Beitrages wieder zu bekommen?
Hoffe es sind erstmal alle relevanten Informationen drinnen, damit mir wer Auskunft geben kann.
Vielen Dank vorab schon mal für eure Bemühungen...
Liebe Grüße
motorex