
AW: Onlineshop als Künstler

Zitat von
atey
Nun habe ich mir von den lokalen Behörden versichern lassen, dass ich als Künstler keinen Gewerbeschein benötige - auch nicht für einen Onlineshop.
Das ist richtig, denn "Kunst" ist kein Gewerbe, sondern eine freiberufliche Tätigkeit, und das gilt auch für den Verkauf der eigenen Kunst. (Der Verkauf von künstlerischen Werken anderer Leute dagegen ist durchaus ein Gewerbe!)
Aber was ist mit AGBs. Ist es sinnvoll, zwingend oder vllt. kontraproduktiv, AGBs bereitzustellen?
Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt AGB) sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (der Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt.
Es wird einem m.E. nicht gelingen, einen Online-Shop zu betreiben, ohne AGB zu haben. Sie ergeben sich bei einem Online-Shop schon ganz automatisch z.B. durch die Zahlungs- und Lieferungsbedingungen. Die einzige Alternative wäre es zu sagen: "Wenn Sie Interesse an einem Kunstwerk haben, rufen Sie mich an, und wir handeln einen individuellen Vertrag aus."
Wäre ziemlich umständlich, aber durchaus möglich.
Die AGB lässt man sich dann am besten von einem Rechtsanwalt formulieren.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.