
AW: Blog ohne Gewinnabsicht - Einmaliges Angebot mit Bezahlung
Gewerbe setzt voraus:
1. eine gewerbliche Tätigkeit (im Unterschied zur freiberuflichen oder Landwirtschaft)
2. die Tätigkeit muß dauerhaft betrieben werden, d.h. nicht nur einmalig
3. es muß Gewinnerzielungsabsicht bestehen. (Gewinnerzielung ist nicht notwendig.)
Wer einen Gewerbebetrieb errichtet, muß dies der zuständigen Behörde anzeigen. Handelt es sich um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe, ist vor der Errichtung des Gewerbebetriebs die nötige Erlaubnis einzuholen.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.