
AW: Ist mein Anwalt seltsam?
Also grundsätzlich müsste man wissen, was du unterschrieben hast in der Unterlassungserklärung. Steht dort eine bezifferte Vertragsstrafe von 3.000 € pro Bild?
Also 600 € oder auch im schlimmsten Falle 1500 € ist schon ein ganzer Happen für ein Foto. Aber 6.000 € ist echt eine Menge Geld...
Was hast du denn bei der Abgabe der Unterlassungserklärung bezahlt? Gab es da auch schon einen Schadenersatz oder nur die Anwaltsgebühren?
Wie ist das denn gemeint mit "In bar"? Sollst du deinem Anwalt das Geld in bar geben oder wirklich der Gegenseite? Normalerweise - besonders bei derartigen Beträgen - ist es unübliche Bargeschäfte zu machen. Ich persönlich empfinde die Summe viel zu hoch und würde auch keine 3.500 € zahlen für 2 Bilder, die noch auf dem Server lagen. Da ist die schwere des Verstoßes einfach viel zu gering um solche Summen zu fordern.
Die Kosten sind vor allem abhängig vom Streitwert. Such ihn dir raus, und dann rechne einfach mal: [url]http://kostenrechner.anwalt-suchservice.de/kostenrechner/anwalt/[/url] Wenn du verlierst, kannst du die Anwaltskosten dann x2 rechnen und die Gerichtskosten kommen auch dazu.