Hallo,
ist es rechtlich erlaubt, wenn jemand auf seiner eigenen Internetseite (nicht-gewerblich) seine eigenen YouTube-Videos zum Herunterladen anbietet?
Beispiel:
Der Webseiteninhaber schreibt dazu, dass seine YouTube-Videos mit Hilfe eines YouTube-Downloaders (dazu gibt es verschiedene Programme) downloaden darf. Und zwar für die nicht-kommerzielle Nutzung. Die Videos dürfen von den Personen dann aber evtl auch (anderswo im Internet) hochgeladen werden.
Die YouTube-Videos sind rechtlich einwandfrei. Dem Webseiteninhaber gehören alle Rechte der Videoinhalte.
Aber ist das für YouTube rechtlich in Ordnung, wenn man den YouTube-Downloader zum Herunterladen empfiehlt?
Ich fand noch diesen Link aus rechtlicher Sicht, aber das beantwortet meine Frage auch nicht ganz:
[URL="http://www.wbs-law.de/internetrecht/youtube-geht-gegen-mp3-konvertierungsdienst-vor-ist-das-downloaden-trotzdem-legal-25761"]Link[/URL]
Oder wisst ihr vielleicht eine gute Alternative, wie der Webseiteninhaber die Videos zum kostenlosen Downloaden anbieten könnte? (Ohne zusätzliches Speicher-Upgrade - denn die Videogröße ist enorm)
Danke für jede Antwort.