Hallo,
ich habe letzte Woche ein Widerruf für ein Buch per Mail abgeschickt, das ich bei einem Versandantiquariat bestellt hatte; nach einer kurzen Antwort des Anbieters, ich könne das Buch zurückschicken, habe ich dieses auf den Weg gebracht. Nachdem es heute bei dem Händler eingegangen ist (Einschreiben EInwurf = Eingang ist nachvollziehbar), bekomme ich heute eine Mail von diesem mit folgendem Text:
"Die Erstattung aufgrund Ihrer Rücksendung ist kein Problem – wenn Sie mir die Originalrechnung zurücksenden"
Weder in seiner Antwort auf meinen Widerruf noch auf der Website des Händlers findet sich ein Hinweis darauf, dass er die Originalrechnung zurückhaben möchte. Für mich wäre ein Versand der Rechnung natürlich ärgerlich, weil noch einmal Porto zahlen müsste.
Soweit mir bekannt ist, gibt es keinen Passus im Widerrufsrecht, der die Rücksendung einer Originalrechnung zur Voraussetzung für die Wirksamkeit eines Widerrufs macht, möchte mich hier aber noch einmal rückversichern: Ist dem so oder hat der Händler tatsächlich ein Recht auf den Rückversand der Originalrechnung als Voraussetzung für die Rückzahlung?
Für Antworten auf diese Frage wäre ich dankbar.
Grüße