Hallo zusammen,
ganz neu in diesem Forum, habe ich auch direkt eine Frage die mich gerade beschäftigt. Könnte mir jemand von Euch Eure Einschätzung mitteilen?
Situation:
- Hifi-Händler in Hessen bietet mir Lautsprecher zum Sonderpreis an. Lt. dem Hifi-Händler ist der Sonderpreis auch sein Einkaufspreis und schließt folglich ein Widerrufsrecht aus. Dies hat er mir auch in einem Email mitgeteilt.
- Ich habe die Ware vorab per Paypal bezahlt. Auf die Information des Ausschlusses des Widerrufrechtes bin ich jedoch nicht schriftlich eingegangen.
- Da die Lautsprecher nicht meinen Vorstellungen entsprechen, bat ich den Händler um Kulanz. Ich hätte die Ware auf meine Kosten zurückgesendet, sowie auch ein Angebot von 50€ als Aufwandsentschädigung.
- Der Händler beruft sich auf seine Email mit dem Angebot und auch Hinweis auf den Ausschluss des Widerrufrechtes.
Kann jemand einschätzen wie jetzt die Rechtslage ist? Ist eine Individualabsprache (vermutlich bedeutet die Zahlung meinerseits die Annahme des Ausschlusses?) trotz anderer Rechtslage verbindlich?
Vielen Dank Euch vorab.
Gruß
Kangahop