
AW: Mietrecht nach Ausziehung
Ich las neulich, dass Kratzspuren vom Laufen auf dem Paket unter "gewöhnliche Nutzung der Wohnung" fällt, wenn die Katze erlaubt war. Das würde ich hier nicht mehr sehen, da die Tür ja mehr als Kratzbaum genutzt wurde.
Was spricht deiner Meinung nach denn gegen eine Zahlungspflicht?
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.