
AW: Gemeinfreiheit bei altem Reiseführer: Frage nach der Rechtslage

Zitat von
Nachfrager
Nun werden Texte 70 Jahre nach dem Tod ihres Autors gemeinfrei.
Sofern sie denn die nötige Schöpfungshöhe haben, um urheberrechtlich geschützt zu sein: ja.
Die Baedeker sind aber offenbar ein Firmenprodukt des Verlages Karl Baedeker Leipzig, ein keinem der zwei Exemplare ist ein Autorenverzeichnis zu finden. Gelten Texte aus diesen Auflagen im Jahre 2014 als gemeinfrei?
Warum sollten sie?
Wie ist hier die Rechtslage?
Genau wie immer.
Die Texte werden mit Ablauf des 31.12. des Jahres, in dem sich der Tod des Autors/der Autoren zum 70.mal jährt, gemeinfrei.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.