
AW: alte Zeitschriften veröffentlichen

Zitat von
swissPHP
Zeitschriftenausschnitte (ganze Seiten, aber nur einzelne Artikel) aus den Jahren 1920 bis 1930
[url]https://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht_%28Schweiz%29#Schutzdauer[/url]
Vereinfacht gesagt sind in der Schweiz alle Werke von Autoren, die vor 1943 verstorben sind, gemeinfrei.
Mit anderen Worten: die Wahrscheinlichkeit, daß Texte, Fotos und Zeichnungen aus Zeitschriften von 1920 bis 1930 noch urheberrechtlich geschützt sind, ist ziemlich hoch. Denn ein Urheber, der 1920 z.B. 30 Jahre alt war, hat, wenn er ein Altem von 70 Jahren erreicht hat, bis 1960 gelebt.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.