
AW: Webshop ab wann Gewerbe / Taschengeldaufbesserung

Zitat von
rabe0577
ich wollte mir einen kleinen Webshop erstellen, jedoch bräuchte ich dafür ja normal auch ein Gewerbe.
Man "braucht" dafür kein Gewerbe, man betreibt damit einen Gewerbebetrieb.
Nun sagen aber manche das das bis zu einem gewissen Betrag auch ohne geht und als Taschengeld aufbesserung zählt.
Das ist falsch.
Ich (14) habe mal gelesen, man kann ab 14 ein Kleingewerbe eröffnen, dann wird das durch das Vormundschaftsgericht usw. geprüft und dann würde das gehen. Da ich aber nun nicht sofort ein Gewerbe anmelden möchte, da ich erstmal gucken will ob das überhaupt so alles funktioniert wollte ich mal fragen bis wann / ob man das auch ohne Gewerbe machen darf.
Das ist auch falsch.
Ich meine mein Lehrer hat al irgendetwas von 1200€ pro Monat / Jahr erzählt. Genau weiß ich es nicht mehr.
Wenn man etwas zum Thema "Wirtschaft / selbständig Geld verdienen" wissen will, fragt man am besten keinen Lehrer.
Das ist ungefähr so, als würde man den Papst zum Thema Sex und Verhütungsmittel befragen... Oder einen Mann fragen, wie es ist, ein Kind zu gebären.
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Ganz grundsätzlich:
1. Wenn man einen Gewerbebetrieb errichtet, muß man dies bei der zuständigen Behörde anzeigen (anmelden). Für bestimmte Gewerbe sind außerdem bestimmte Erlaubnisse oder Voraussetzungen erforderlich.
2. Gewerbe ist alles, das
a) eine gewerbliche Tätigkeit darstellt (im Unterschied zur freiberuflichen oder zur Landwirtschaft)
und
b) mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird (Gewinnerzielung ist nicht nötig, die Absicht reicht)
und
c) auf Dauer angelegt ist, d.h. nicht nur einmalig gemacht wird.
3. Ein Webshop ist ein Gewerbe.
4. Minderjährige können ein Gewerbe ausüben, wenn sie dafür
a) die Erlaubnis der Sorgeberechtigten (Eltern) haben
und
b) die Erlaubnis des zuständigen Familiengerichts.
5. Wenn 4. vorliegt, ist der Minderjährige für den Bereich seines Gewerbebetriebes voll geschäftsfähig. Was auch heißt: rechtlich voll verantwortlich.
Die Zustimmung des Familiengerichts zu Errichtung eines Gewerbebetriebes durch Minderjährige ist sehr selten, für Minderjährige unter 16 gibt es sie praktisch überhaupt nie.
Wer einen Gewerbebetrieb betreibt, ist selbständiger Unternehmer und als solcher vom ersten Euro Umsatz an steuerpflichtig (Umsatzsteuer, Einkommenssteuer).
(Freibeträge für steuerfreie Nebeneinkünfte gibt es für angestellt Tätige, der Freibetrag liegt bei ~ 380 Euro/Jahr; für aktuelle Zahl das Finanzamt fragen.)
Etwas wie ein "Kleingewerbe" gibt es nicht, es gibt nur Gewerbe.
Was es gibt: die sog. "Kleinunternehmer-Regelung" des Umsatzsteuergesetzes. Selbständige, die weniger als 17.500 Euro Umsatz im Jahr erzielen, sind von der Umsatzsteuerpflicht befreit, können dann aber natürlich auch keinen Vorsteuerabzug machen (was etwas Papierkram spart, aber einiges an Geld kostet). Sie können aber auf Antrag zur Umsatzsteuer veranlagt werden.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.