
AW: Aufnahmen der eigenen Person durch Andere - Verwertung, Abmahnung etc.

Zitat von
recht24lapa
Wenn eine solche Person z.B. fotografiert und das Foto publiziert wird (mit Urhebersignatur), die Person das Foto von sich selbst nun online findet, toll findet, und es dann z.B. auf der eigenen Website oder Facebookseite postet und teilt (entweder durch einen Link oder durch download des Fotos und upload), DANN möchte sie
a) weder wegen Urheberrechtsverletzung abgemahnt werden
Könnte aber schnell passieren, weil das ohne das nötige Nutzungsrecht eine Urheberrechtsverletzung ist.
b) noch von dem Fotografen/-dienst zur Kasse gebeten werden
Bei einer Urheberrechtsverletzung hat der Urheber diverse Ansprüche gegen den Verletzer.
Ansonsten soll der Fotograf/-dienst ja gerne das von ihm gemachte Foto nutzen.
Das darf er sowieso - er ist schließlich der Urheber...
Gibt es eine juristische Erklärung, dass das ohnehin immer erlaubt ist, von Anderen produzierte Medien über sich selbst zu nutzen (z.B. abgeleitet aus den eigenen Persönlichkeitsrechten?)
Nein, aber es gibt eine juristische Erklärung dafür, daß dies schlicht verboten ist. Sie nennt sich Urheberrechtsgesetz.
oder gibt es eine Möglichkeit, die Verwendung sicherzustellen, z.B. indem man auf der eigenen Website irgendwo eine entsprechendes Statement publiziert (z.B. "Wer uns bei öffentlichen Auftritten aufnimmt, erklärt sich damit einverstanden, dass wir so publizierte Medien selbst kostenlos und ohne Abmahnung verwenden dürfen)
Nein. Eine solche Erklärung wäre rechtlich ohne Bedeutung. Wer fremde Fotos nutzen will, braucht ein Nutzungsrecht, und das muß er vom jeweiligen Urheber bzw. Rechteinhaber einholen.
Der Umstand, daß jemand auf einem Foto abgebildet ist (oder auf einem Film), gibt dem Abgebildeten keinerlei Recht, dieses Foto zu verbreiten oder zu veröffentlichen usw.
Ausnahme: der "Besteller" eines Bildnis - also eines Personenbildes - darf dieses Bildnis vervielfältigen oder vervielfältigen lassen und für nicht gewerbliche Zwecke verbreiten. (§60 UrhG) Das bezieht sich aber ausschließlich auf Personenbildnisse, die auf Bestellung gefertigt wurden.
Geändert von TomRohwer (06.05.2014 um 23:53 Uhr)
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.