
AW: Waren weiterverkaufen nach Umpacken
Es gibt diverse Vorschriften, was ggf. bei abgepackten Lebensmitteln auf der Verpackung stehen muß.
Die müssen eingehalten werden.
Es gibt diverse Vorschriften über das "Handling" von Lebensmitteln (Hygiene, Kühlung, etc.pp.).
Die müssen eingehalten werden.
Es gibt diverse Vorschriften, die eingehalten werden müssen, damit man überhaupt Lebensmittel (abgepackte oder lose) herstellen, verarbeiten und/oder verkaufen darf.
Wenn das alles eingehalten wird, wüsste ich nicht, welche Rechtsvorschriften dem im Weg stehen sollten.
Allerdings: wesentlich bequemer dürfte es sein, sich darauf verlassen zu können, daß der jeweilige Hersteller selbst für den größten Teil des Klabasters verantwortlich ist.
In dem Augenblick, wo man verpackte Lebensmittel entpackt und umpackt und weiterverkauft, wird bei Problemen der Hersteller oder der Lieferant nämlich sofort sagen: Ich bin raus aus der Nummer, die gesamte Veranwortung liegt bei Dir... Und im Zweifelsfall hast Du Mist gebaut...
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.