
AW: Ausschnitte aus alten, onlinegestellten Filmen

Zitat von
Team O
Da Youtube sehr restriktive Urheberrechtsbestimmungen hat, wurden beim Hochladen der Filme ja offensichtlich keine Urheberrechte verletzt.
Grob geschätzt verletzen ca. 2/3 aller bei Youtube hochgeladenen Filme Urheberrechte oder andere Rechte Dritter.
Darauf sollte man sich also besser nicht verlassen.
Inwiefern würde das Urheberrecht verletzt werden, wenn diese Filmsequenzen im Hintergrund laufen würden?
Immer dann, wenn nicht die erforderlichen Nutzungsrechte eingeholt wurden, und der/die Urheber des Films nicht schon länger als 70 Jahre tot sind.
Spielt dabei die Größe der Veranstaltung, die Länge der Sequenz oder ggf. eine Verfälschung des Videos eine Rolle?
Nein.
Könnte man evtl. die Genemigung über die Youtube-User bekommen
Wenn die die Rechteinhaber bzw. Urheber sind oder wenn sie berechtigt sind, unterzulizensieren: ja.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.