
AW: Urheberrecht an Bildern und Texten von Veranstaltern

Zitat von
Der Physiokrat
folgendes Anliegen: angenommen man hat vor, eine Auflistung aller Clubs, Bars und Kneipen online zugänglich zu machen, bei der man unter anderem die öffentlichen Beschreibungstexte der entsprechenden Örtlichkeiten sowie deren Promo-Bilder verwendet. Wäre dies erlaubt? Auch unter kommerziellem Interesse? Oder benötige ich zwingend die Einstimmung jedes Location-Inhabers?
Das kann man nicht pauschal beantworten.
Damit ein Text überhaupt urheberrechtlich geschützt ist, braucht er eine Mindest-"Schöpfungshöhe". Die haben werbende Beschreibungen nicht zwangsläufig, häufig haben sie sie nicht.
Davon abgesehen lässt sich die Frage stellen, ob jemand, der einen Werbetext mit einer Beschreibung seines Produktes/seiner Dienstleistung veröffentlicht, nicht damit konkludent die Einwilligung erteilt, daß Dritte diesen Text ihrerseits zur Beschreibung dieses Produktes/dieser Dienstleistung übernehmen dürfen.
Mal ganz unabhängig von den Grenzen des Zitatrechts.
Fotos sind zumindest als "einfache Lichtbilder" (§72 UrhG), in den allermeisten Fällen aber als Lichtbildwerke (§2 UrhG) urheberrechtlich geschützt, das "einfache Lichtbild" ist geschützt unabhängig von der "Schöpfungshöhe".
Geändert von TomRohwer (18.04.2014 um 20:59 Uhr)
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.