
AW: Fragen zu Software-Lizenz
Hallo horekime,
zu 1.) Na klar, je nachdem, auf welche Lizenzbedingungen sich die Vertragspartner geeinigt haben. Nur in bestimmtem Fällen (z.B. Mangelbeseitigung) kann eine Modifikation nicht ausgeschlossen werden.
zu 2.1) Die MIT-Lizenz oder die 2-Klausel-BSD-Lizenz ist hier geeignet. Die Software bzw. der Quellcode kann hierbei von anderen auch kommerziell eingesetzt, verändert und weiterverkauft werden, muss aber das Copyright der Firma X nennen.
zu 2.2) Hier denkst du wohl an eine Einzelplatzlizenz. Keine der vorgenannten (Open Source-) Lizenzen kommt hier infrage.