
AW: Urheberrecht - Nutzung von eingescannten Bildern

Zitat von
Christo
Was ist aber mit den Scans an sich?
Die fotografische Reproduktion von zweidimensionalen Vorlagen, also z.B. Reprofotos oder Scans oder Fotokopien, genießt nach aktueller Rechtsprechung keinen urheberrechtlichen Schutz.
Das kann man, geradezu bezüglich der Reprofotografie, ungerecht finden, da wirklich gute Reprofotos sehr viel Wissen, Fertigkeiten und Technik voraussetzen und auch viel Arbeit machen. (Ähnliches gilt für wirklich gute Scans.)
Es ist aber eben so.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.