Hallo,
diese Woche flatterte mir eine Abmahnung von der Wettbewerbszentrale Stuttgart ins Haus.
Zum Sachverhalt:
Ich betreibe ein privates ebay-Konto und verkaufe dort seit ein paar Monaten meine privaten Rohkaffee-Restbestände in mehreren kleinen Kontigenten (Kiloweise), da ich durch Umzug keine Möglichkeit mehr besitze, mir meinen eigenen Kaffee zu rösten.
Dies schien wohl einem kommerziellen Anbieter nicht zu gefallen, somit erhielt ich besagte Abmahnung mit sinngemäß folgendem Inhalt:
Sie haben über Monate verschiedene Rohkaffees angeboten, daher gilt ihr Handeln als gewerblich auch wenn Sie kein Gewerbe angemeldet haben.
Wenn ihre Verkäufe auf ebay "gewerblich" erfolgt, sind Sie verpflichtet wie jeder andere Kaufmann geltende Vorschriften und Gesetze für Handel und Gewerbe einzuhalten.
1. Unter der Rubrik Rücknahmen heißt es das Sie waren nicht zurücknehmen. Dies ist unzulässig.
(Verweise auf Paragraf 355,356 BGB und auf Urteil BGH 03.11.2004 Az. VII ZR 375/03)
2. Außerdem wird kein Impressum in Ihren Artikeln angegeben.
Nach Paragraf 5 Telemediengesetz sind Sie verpflichtet eine vollständige Anbieterkennzeichung im Internet zur Verfügung zu halten.
Es folgt eine Unterlassungserklärung mit 246 Euro, sowie bei einer erneuten Zuwiderhandlung eine Strafeandrohung von 3000,- Euro.
Ich bin erlich gesagt fassungslos über diese Abmahnung. Nach einigen Recherchen im Internet habe ich leider erfahren müssen, das dies wohl kein Einzelfall ist. Einige Fragen konnten für mich nicht komplett geklärt werden, daher Frage ich mal in die Runde:
1. Ist die rechtliche Grundlage wirklich so, dass man als privater Verkäufer bei ebay oder ähnlichen Portalen aufgrund zuviel verkaufter Artikel in einem gewissen Zeitraum automatisch als gewerblicher Anbieter gilt?
Wenn dem so ist, müsste dann nicht seitens des Portalbetreibers ein Hinweis bzw. automatisch eine Einstufung als gewerblicher Verkäufer vorgenommen werden?
2. Ist die Abmahnung der Wettbewerbszentrale ohne Angabe des Klägers (Mitbewerbers) rechtens?
[URL="http://forum.e-recht24.de/4133-darf-impressum-abmahnen-3.html#post50188"]http://forum.e-recht24.de/4133-darf-impressum-abmahnen-3.html#post50188[/URL]
Es würde mich interssieren ob es noch mehr Leute hier gibt, die solche Erfahrungen ebenfalls gemacht haben. Ich bin auf jeden Fall erst mal restlos bedient und kann nur den Kopf schütteln...
Viele Grüße