
AW: Gibt es ein Urheberrecht auf ein Forumslogo

Zitat von
nordicjoe
Man stelle sich folgenden Fall vor. Ein Forum wird neu gegründet und von Beginn an unter CC-Lizenz gestellt.
1. Wie wird das Forum unter CC-Lizenz gestellt?
2. Wo wird das Forum veröffentlicht? Welches Urheberrecht gilt? Deutsches? Amerikanisches? Britisches? Französisches?
Nun stelle man sich vor, der user, von dem der ursprünglich Entwurf des Logos stammt hat sich irgendwann mit den Fortenbetreibern verkracht und wird, nach einigem Ärger schließlich von den Forenbetreibern gesperrt.
Daraufhin verlangt er nun, weil er angeblich das copyright auf das Logo hat, das die entsprechenden Entwürfe (T-shirts usw.) sofort entfernt und der Verkauf dort eingestellt wird, ansonsten würde er gegen den nicht-autorisierten Gebrauch des Logos rechtlich vorgehen.
Wie würde die rechtliche Lage in einem solchen angenommenen Fall aussehen?
Kann man nicht pauschal beantworten.
Hat das Logo überhaupt ausreichend Schöpfungshöhe, um urheberrechtliche geschützt zu sein? Wie waren die AGB, die dem Wettbewerb für das Logo zugrunde lagen? Waren diese AGB wirksam? Oder enthielten sie Fehler, die sie ganz oder teilweise unwirksam machen? Waren die AGB des Wettbewerbs den Teilnehmern vorher bekannt? (Wenn nein, sind sie nicht wirksam.)
Hätte der ursprüngliche Ersteller überhaupt ein Copyright, da das Urlogo doch auch durch die Mitarbeit anderer user erst zum endgültigen Aussehen gekommen ist?
Wenn das "Ur-Logo" ausreichend Schöpfungshöhe besitzt, um urheberrechtlich geschützt zu sein, darf es niemand ohne Erlaubnis des Urhebers verändern. Da wäre dann z.B. zu prüfen, ob der Urheber mit der Teilnahme am Wettbewerb eine wirksame Erlaubnis dazu gegeben hat. Und damit wären wir wieder bei - siehe oben.
Könnte er die Forenbetreiber diesbezüglich strafrechtlich angehen, die ja an dem Verkauf der Artikel selbst nicht beteiligt sind und nichts verdienen?
Unter Umständen ja. Eher zivilrechtlich allerdings, die strafrechtlichen Aspekte sind hier eher weniger relevant.
Wäre schön, wenn jemand Licht ins rechtliche Dunkel bringen könnte.
Dazu bräuchte es viel, viel, viel mehr Details des Einzelfalles.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.