
AW: Text und Bild von Homepage kopiert - Unbeabsichtig erlaubt?

Zitat von
Bishop
Mir ging es darum ob die Formulierung "Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet" (Quellen: eRecht24 Disclaimer) auch Vereine ausschließt da sie meiner Meinung nach eben nicht privat sind.
Die Nutzung für einen Verein wird von der deutschen Rechtsprechung mit Sicherheit nicht als "privat" angesehen werden - wenn es um mein eigenes Geld ginge, würde ich den Prozess ggf. ohne zu zögern riskieren.
Auf welcher Grundlage ist den ein Verein verpflichtet die Quellenangaben zu machen?
§13 UrhG Anerkennung der Urheberschaft
Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.