
AW: Facebook Link geteilt= Abmahnung wegen Bild

Zitat von
mumpel
220,- Euro sind noch in Ordnung. Ob hier eine Deckelung von 100,- Euro greifen könnte weiss ich jedoch nicht. Ein Rechtsanwalt wäre bei einer solch "geringen" Summe m.E. eher kontraproduktiv.
Die "Deckelung" bezieht sich auf die Anwaltsgebühren. Die sind in "einfach gelagerten Fällen" auf 100 bzw. jetzt 130 Euro gedeckelt.
Was hier mit "Strafe" gemeint ist, schreibt der TE nicht.
Bei der unzulässigen Nutzung von Fotos steht dem Urheber/Rechteinhaber u.a. ein Honorar im Sinne der "Lizenzanalogie" zu, d.h. es ist als Schadensersatz dasjenige Honorar zu zahlen, das bei ordnungsgemäßer Lizensierung hätte gezahlt werden.
Die Ermittlung des Foto-Honorars im Sinne der Lizenzanalogie ist niemals "einfach gelagert", sondern vielmehr äußerst komplex und aufwendig. Die viel erwähnte "MfM-Honorarliste" (der "Mittelstandvereinigung Foto-Marketing") darf laut BGH nicht ungeprüft herangezogen werden, ist muß vielmehr in jedem Einzelfall das tatsächliche marktübliche Entgelt ermittelt werden.
Und genau das ist nie "einfach", sondern erfordert die Recherche von Fachleuten.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.