Hallo eRecht24 Forum,
Angenommen man hat seinen derzeitigen Internetanschluss gekündigt, steckt jedoch (trotz Sonderkündigungsrecht) noch 3 Monate in dem Vertrag drin (z.B. bei Unitymedia). Darf man dem Nachmieter das Internet für diese Zeit zur Verfügung stellen?
Übernehmen des Vertrages wäre für den Nachmieter sinnlos, da dieser jegliche Rabatte als Neukunde verlieren würde.
Probleme sehe ich bei der Haftung. Falls der Nachmieter hohe Kosten oder illegal unterwegs ist, dann fällt das auf den ursprünglichen Vertragsinhaber zurück.
Kann man z.B. einfach ein Vertrag unterschreiben auf dem man erklärt, dass für die restlichen 3 Monate Person XY haftet? Oder ist so etwas nicht rechtskräftig?
Vielen Dank.