
AW: Dienstleistung über Webshop abrechnen

Zitat von
Onliner_111
Meinen Frage, kann ich der Firma eine Rechnung über meinen Webshop schreiben (mit der Uzst.ID) und als Ware „Dienstleistung“ angeben?
Umsatzsteuer darf man nur berechnen, wenn man zur Umsatzsteuerveranlagung angemeldet ist und Umsatzsteuer abführt.
Der Webshop kann das offensichtlich, also gibt es keinen Grund, das nicht über den Webshop zu machen.
Auf der Rechnung muß eine korrekte und ausreichend präzise Leistungs/Warenbeschreibung stehen.
"Fotos verkaufen" ist unpräzise, man kann z.B. Nutzungsrechte einräumen, dafür beträgt der USt-Satz übrigens 7%, oder man kann "dingliche Fotos" verkaufen, dafür beträgt der USt-Satz 19%.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.