
AW: Ärger mit Partnerbörse..
Hallo!
Gerichtlichen Mahnbescheid (gelben Brief) abwarten und diesem innerhalb von 14 Tagen widersprechen. Dann dürfte nichts mehr kommen. M.E. ist die Forderung unberechtigt. Mit der bestätigten Annahme des Widerrufs hätte die Partnerbörse auch die zum Konto gehörende Emailadresse sperren und/oder löschen müssen. Es wäre mir neu dass eine Partenerbörse bei Inanspruchnahme des Widerrufsrechts Anspruch auf Wertersatz hätte. 14 Tage Widerufsrecht ist gesetzlich verbrieft, einen Anspruch auf Wertersatz hat man m.E. nicht. Eventuell könnte die Partnerbörse argumentieren dass ja bereits eine Leistung in Anspruch genommen wurde.
Gegen den Schufa-Eintrag direkt bei der Schufa Widerspruch einlegen, gegebenenfalls einen RA beiziehen.
Wie hoch soll denn der "Wertersatz" sein?
Gruß, René