Hallo!
Ich habe bei einem Grafiker A eine Gestaltung für meine Schaufenster machen lassen und auch dafür bezahlt, aber nur für die Gestaltung, nicht die Beklebung.
Die Beklebung macht Grafiker B, mit der Gestaltung von Grafiker A - ich habe ihm die Dateien gesendet.
Grafiker B hat von der Beschriftung ein Foto gemacht und wollte auf seiner Homepage damit werben, dies hat ihm Grafiker A aber untersagt, weil er der Meinung ist dass er der Urheber dafür ist und bleibt. Jetzt will er von mir wissen wer denn die Rechte an der Beschriftung hat, ich hoffe ihr könnt mir helfen.
LG