
AW: Nutzungsrecht von Fotos bei Ausführungsarbeiten

Zitat von
007
Hallo, wenn man für seinen Kunden klassische Firmenschilder mit Logo und Text gestaltet, (Bsp. Restaurant xy, Öffnungszeiten von bis+ Logo) kann dann der Handwerker diese nach seiner Fertigung und Montage fotografieren und auf seiner Webseite veröffentlichen, obwohl das ****** nicht von ihm ist?
Fotografieren kann er die Dinger so lange er mag.
Das Fotografieren auf fremden Grund und Boden kann ihm vom Inhaber des Hausrechts untersagt werden.
Bei einer Veröffentlichung, Verbreitung oder gewerblichen Nutzung geschützter Markenzeichen und Geschmacksmuster sind die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zu beachten, in diversen Fällen ist das ohne Erlaubnis des Rechteinhabers unzulässig, in anderen Fällen nicht.
Für die Vervielfältigung und Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützten Werken, ******s usw. gelten die diversen Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes.
Eine pauschale Antwort auf die Frage ist nicht möglich, man kann sie nur nach Prüfung aller Details des jeweiligen Einzelfalles einschätzen.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.