
AW: mitverantwortlich für den Inhalt
Die Überlassung der Bilder sollte etwas genauer geregelt werden. Zum einen solltest du nachweisen können, dass du ein (kostenloses) Nutzungsrecht an den Bildern erhalten hast. Nicht, dass nachher jemand von dir ein Entgelt haben möchte.
Es besteht das Problem, dass dir jemand ein Nutzungsrecht an den Bildern einräumt, obwohl er nicht berechtigt ist.
Außerdem sollte geklärt sein, ob eine Namensnennung am Bild erfolen soll. Manche möchten vielleicht, dass der Name am Bild steht. Manche gerade nicht.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.