
AW: Internetshop will Geld nochmal nach 2 Jahren
Wir haben eine regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren, § 195 BGB. Also rechtlich is das schon mal in Ordnung. Dass man das Paket nur bekommt, wenn man das Entgelt übergibt, klingt vernünftig. Denke auch, dass es eher aufgefallen wäre. Vielleicht einfach ein technischer Fehler beim Verkäufer?
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.