
AW: Inhalt verantwortlich im Impressum - Vereinsseite

Zitat von
clausw
nach meinem Verständnis ist immer der Vorstandsvorsitzende verantwortlich.
Er ist die oberste Instanz für rechtliche Fragen und haftet somit auch!
Sagen wir mal so: wenn auf der Vereinswebsite kein medienrechtlich Verantwortlicher genannt wird, dann wird man ggf. den Vereinsvorstand in Regress nehmen. (Für den Verein haftet vereinfacht gesagt der gesamte Vorstand, nicht nur der Vorstandsvorsitzende!)
Die Vorschriften zur Impressumspflicht verlangen aber klipp und klar, daß ein medienrechtlich bzw. presserechtlich Verantwortlicher genannt wird. Fehlt das, ist es eine Ordnungswidrigkeit.
Ob und wie, er die rechtliche Verantwortung für den Inhalt nach "unten" geben kann, bin ich mir gar nicht so sicher.
Medienrechtlich kann er das ohne weiteres, denn medienrechtlich ist nun mal der verantwortlich, der im Impressum als medienrechtlich Verantwortlicher genannt wird.
Der - medienrechtlich verantwortliche - Chefredakteur einer Vereinszeitung muß ja auch nicht der Vereinsvorsitzende sein.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.