
AW: Urheberrecht - Buch Inhalt auf Webseite

Zitat von
DenisHoegerCaballero
Bei Kochrezepten beispielsweise gibt es kein Urheberrecht, nur man sollte es dennoch ein wenig abändern.
Beispiel:
Original Kochrezept:
200g Butter
2 EL Olivenöl
Veränderung:
300g Butter
2-3 EL Olivenöl
Wenn es nicht urheberrechtlich geschützt ist, braucht man es gar nicht zu verändern. Wenn es urheberrechtlich geschützt ist, hilft einem so eine kleine Veränderung gar nichts. Es wäre dann trotzdem eine Urheberrechtsverletzung.
Kochrezepte können sehr wohl urheberrechtlich geschützt sein! Das hat übrigens schon das Reichgericht vor 100 Jahren so befunden (18.12.1912 – I 4/12)
Eine reine Zutatensammlung wird nicht die nötige Schöpfungshöhe erreichen, ein anspruchsvoll ausformuliertes Rezept schon - aber dann ist diese Textfassung des Rezepts geschützt, nicht das Rezept selbst.
Ebenso kann eine Sammlung von Kochrezepten urheberrechtlichen Schutz genießen (LG Frankfurt, Urteil vom 28.03.2012 – Az.: 2-06 O 387/11; begründet wurde die Entscheidung damit, daß es sich bei den beiden strittigen Rezeptsammlungen um Sammelwerke im Sinne des Urheberrechts handelt, also um eine Sammlung von Werken, Daten oder unabhängigen Elementen, die aufgrund der besonderen Auswahl der einzelnen Rezepte eine persönliche geistige Schöpfung darstellen.
Zudem sei die klagende Hobbyköchin vorliegend als Erste auf die Idee gekommen, besonders geeignete Rezepte für bestimmte Waren der Firma Tupperware in Form eines Kochbuchs zusammenzustellen. Die Beklagte hatte gerade nicht dargelegt oder unter Beweis gestellt, dass die Klägerin zur Erstellung des Kochbuchs auf bereits Vorbekanntes zurückgegriffen hat.),
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.