
AW: Urheberrecht auf Multiple-Choice-Fragen

Zitat von
schorle30
P möchte S nun (urheber-)rechtlich belangen und argumentiert, er habe dem S kein Nutzungsrecht erteilt. Könnte er Erfolg haben?
Wenn die Sammlung der Fragen unter den Schutz des Datenbankerstellers fällt (und das kann sie zumindest nach §87a UrhG), dann wird er Erfolg haben.
Die einzelnen Fragen dagegen dürften kaum ausreichend Schöpfungshöhe haben, um urheberrechtlich geschützt zu sein - aber auch das mag im Einzelfall anders zu sehen sein.
Daneben käme auch noch ein Vorgehen auf Grundlage des UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) in Frage, denn die Leistung eines Wettbewerbers unzulässig zu übernehmen ist ein Wettbewerbsverstoß.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.