
AW: Schadenersatz an Web******er?
Sicherlich kommt es darauf an, worüber der Vertrag genau geschlossen wurde. So kann man ja auch die Erstellung einer kompletten Homepage beauftragen, wobei der Auftragnehmer auch die rechtlichen Dinge selbst umsetzen muss. Das ist dann Frage im Einzelfall.
Wenn nur Web****** und das Einstellen von Inhalten nach Vorgabe geschuldet wird, mag man allenfalls eine Hinweispflicht auf übliche rechtliche Vorgaben (Impressum zB) annehmen können.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.