
AW: Internetseiten als Hobby "verschenken"
Meines Wissen benötigt man einen Gewerbeschein, wenn man auf Gewinn aus ist bzw. durch das ******en Geld verlangt.
Da es hier aber als Hobby oder Zeitvertreib getätigt wird, wird man kein GS benötigen.
Die Geschenke die man erhält, lass es eine Flasche Sekt sein. Ist eher ein Dankeschön, Anerkennung. Aber in meinen Augen keine Bezahlung.
Dies ist meine Meinung bzw. Erfahrung!!!
Ob es da direkte Gesetze gibt, kann ich leider nicht sagen.
Vllt. ist dieses etwas Hilfreich:
[URL="http://forum.e-recht24.de/5103-fuer-hobby-verkauf-gewerbe.html"]Für "Hobby"-Verkauf Gewerbe anmelden?[/URL]