
AW: Widerruf eines Handyvertrags
Hallo!
Dem Händler eine Frist setzen mit dem Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung. Er hat die gesetzliche Gewährleistung zu erfüllen und dafür auch die Transportkosten zu tragen. Man solle sich nicht mit der Garantie abspeisen lassen, sondern sollte die Gewährleistung in Anspruch nehmen. Der Kunde darf natürlich auch die Garantie nehmen, aber die Gewährleistung ist IMHO besser.
Ein Widerruf kommt nicht in Frage, da hat der Händler recht. Das gilt aber nur für den Mobilfunkvertrag, da der Kunde mit dem Bezug von Leistungen aus dem Mobilfunkvertrag bereits begonnen hat, unabhängig von Art und Umfang der genutzten Leistungen.
Den Kaufvertrag für das Mobiltelefon könnte man widerrufen, dann hat man aber immernoch den Mobilfunkvertrag und benötigt ein neues Mobiltelefon. In wieweit der Händler dann Schadenersatzpflichtig wäre und den Unterschied zum Preis für ein anderes Mobilfunktelefon zu zahlen hätte entzieht sich meiner Kenntnis. Aber da der Kunde einen Widerruf wünscht wird der Kunde wohl leer ausgehen.
Gruß, René