Hallo, ich versuche den Fall mal möglichst kurz zu schildern:
Jemand nimmt seit nun ca. einem Jahr an dem Partnerprogramm von Eis.de teil. Die ursprünglichen Partner-AGB (da ist sich dieser Jemand sicher) besagten, dass jede Bestellung, auch wenn der Warenwert 0 ,-€ beträgt, mit 2 ,-€ vergütet wird.
Seit einigen Wochen verschwanden immer mal wieder Bestellungen aus den Partnerstatistiken. Auf Nachfrage beim Support kam die folgende Antwort:
Da diese Partner-AGB auf der Seite nirgens verlinkt ist, findet man diese nur per Google. Sie enthält nun die oben beschriebene Passage, allerdings steht dort nirgens etwas über Rückzahlungen oder Ähnliches."....... Die von Ihnen geschilderten Differenzen sind auf eine interne Revision der technischem Vorgaben sowie Prüfung der Abrechnungen und eine daraus resultierende Bereinigung zurückzuführen, die gemäß unserer Partner-AGB erfolgt ist. Berücksichtigt werden können nur Bestellungen, die bestimmte Kriterien erfüllen. Dies war bisher nicht so. Es gelten folgende Kriterien:
"§ 6 Umfang und Voraussetzungen einer Vergütung
eis.de zahlt dem Partner eine feste Werbekostenerstattung von 2 Euro pro Bestellung, wenn die Bestellung über einem Warenwert von 5,00 EUR netto liegt.
Bestellt der Kunde weiterhin über seine von eis.de vergebende Kundennummer (UserID), erhält der Partner immer 2 Euro pro Bestellung, wenn die Bestellung über einem Warenwert von 5,00 EUR netto liegt. ......."
Wichtig ist vor allem das "Das war bisher nicht so" in der Mail, denn gestern bekamen jemand eine E-Mail von Eis.de mit diesem Inhalt:
Im Prinzip fordern sie ALLES zurück was jemals ausgezahlt wurde, aber sind so gnädig 50% zu erlassen. Nun ergeben sich die folgenden Fragen:"......Sehr geehrter Partner,
leider schlich sich in unserer Buchhaltung ein Fehler ein. Sie haben seit dem 01.03.2010 zu viel Provision von uns erhalten.
Unsere AGB des Partnerprogramms und auch die allgemeinen Partnerbedingungen weisen aus, dass Sie als Partner erst eine feste Provision von 2 Euro erhalten, wenn der Bestellwert des geworbenem Kunden 5 Euro netto übersteigt. Durch einen Systemfehler wurde Ihnen aber bereits ab einem Bestellwert von null Euro die vereinbarte Provision gutgeschrieben.
Wir möchten der Rückzahlung betreffend mit Ihnen gemeinsam eine gütliche Einigung erzielen, damit sichergestellt ist, dass die Partnerschaft auch in Zukunft reibungslos funktioniert.
Wir verzichten zu Ihren Gunsten daher auf 50% der Forderung von XXX Euro. Wir möchten hier ausdrücklich offenlegen, dass wir gesetzlich sogar 100% zurückfordern könnten, diesen Weg jedoch aus Kulanz und aufgrund der guten Zusammenarbeit in der Vergangenheit nicht gehen möchten.
Bitte antworten Sie bis spätestens 27.12.2013.
Wir bieten Ihnen folgende Möglichkeiten zur Rückzahlung an:
- sofortige Erstattung 50% der zu viel erhaltenen Provision
- wir behalten jeweils 50% der zukünftigen monatlichen Provision ein bis 50% des Schadens beglichen sind
Bitte geben Sie uns kurz Bescheid, welche Option Sie bevorzugen.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten, welche durch einen technischen Defekt herbeigerufen wurden und hoffen auf weiterhin gute Zusammenarbeit......"
1. Haben diese Partner-AGB Geltung wenn sie nirgens auffindbar sind?
2. Dürfen AGB einfach geändert werden? (ich fand dazu eine Annonce des Partnerprogramms in dem die alte Regelung beworben wird)
3. Wenn es sich angeblich um einen Systemfehler handelt, dürfen die dann 3 Jahre rückwirkend Geld zurückfordern? (in den AGb steht Nichts darüber)
4. Sind 5 Tage Antwortfrist nicht zu wenig?
5. Muss man in diesem Fall das einfach zurückzahlen?
Ich hoffe auf eine schnelle und kompetente Antwort.
Vielen Dank im voraus.