Hallo,
wie sieht die Rechtslage aus, wenn ein Verkaeufer in einem Forum einen Gegenstand zum Verkauf anbietet, diesen nicht per Nachnahme verschicken kann wegen der Groesse, daher per Vorkasse sein Geld ueberwiesen bekommt (nur EMailverkehr), diesen Gegenstand dann aber nicht liefern kann, und selbst nach beiderseitigem Einverstaendnis sogar das Geld nicht zuruecküeberweist nach Monaten.. Wie schaut es da mit der Rechtslage aus? Was kann man dagegen unternehmen.
Gruss
Alexander