
AW: Bücher aus dem 1500 - 1800 Jh. neu verlegen
Sofern an diesen alten Bücher aus dem 15. bis 18. Jahrhundert kein verbindlicher Rechtsnachfolger mehr besteht, sind diese Bücher mittlerweile gemeinfrei geworden. Das bedeutet, es bestehen keine Urheberrechte mehr da diesen Werken.
So gesehen steht es dir frei diese Bücher in die heutige Sprache zu übersetzen und neu zu veröffentlichen.
Ist dir jedoch bei einigen dieser Titel ein andere zuvor gekommen, und hat diese Werke neu aufgelegt und auch veröffentlich, so hat dieser ein neues eigenes Urheber dieser Werke begründet. Mit einer eigenen Veröffentlichung des selben Werkes, ohne ausdrückliche Erlaubnis von diesem, würdest du somit, gegen die [URL="http://internetrechtakademie.de/urheberrecht-grundlagen/"]urheberrechtlichen Verwertungsrechte[/URL] des neuen Verlegers verstoßen.
An solchen Werken hast du nur die Möglichkeit, dieses Werk als eine reine Anregung für ein völlig neues eigenes Werk von dir. Dieses Werk muss jedoch eine komplett eigene geistige Schöpfung von dir sein, und darf keinerlei Bezug zu den bestehenden neuen Werk aufweisen.
Zulässig wäre jedoch im geringen Umfang vom Zitatrecht (§ 51 UrhG) Gebrauch zu machen. So gesehen darfst du dann einzelne Stellen, die im neuen als auch in dem alten Werk genannt sind zitieren. Du muss hierbei jedoch als Fundstelle den Verfasser des neuen Werkes nennen.
Dieter Caspar
Rechtsassessor
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