Hallo,
angenommen ein deutscher HP-Betreiber in Italien stellt ein Foto online, dessen Herkunft er nicht be- bzw. nachweisen kann und dessen copyrigth er nicht besitzt; kann man dagegen etwa unternehmen?
MfG UHF51
Hallo,
angenommen ein deutscher HP-Betreiber in Italien stellt ein Foto online, dessen Herkunft er nicht be- bzw. nachweisen kann und dessen copyrigth er nicht besitzt; kann man dagegen etwa unternehmen?
MfG UHF51
Geändert von UHF51 (30.11.2013 um 15:08 Uhr)
Gegen eine Urheberrechtsverletzung kann grundsätzlich nur der Urheber oder ggf. sonstige Rechteinhaber vorgehen, bzw. ein von diesem beauftragter Bevollmächtigter (z.B. Rechtsanwalt).
Wenn man der Ansicht ist, jemand verletzte die Urheberrechte eines Dritten, dann kann man diesen ja über die vermutete Urheberrechtsverletzung informieren. Der Urheber/Rechteinhaber wird sich im Regelfall über den Hinweis freuen und dann entscheiden, wie er weiter verfahren will.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.