
Zitat von
-=OHNE RECHTE=-
Hallo zusammen,
nach meinen Informationen soll man nach dem neuen Telemediengesetz eine Datenschutzerklärung auf seine Seiten einbauen. Darin soll man die Nutzer über Art, Umfang und Zweck der Erhebung personenbezogener Daten sowie über deren Verarbeitung in allgemein verständlicher Form zu Beginn des Nutzungsvorgangs unterrichten.
Auf den Seiten sollen keine Daten erfasst werden, auch keine IP's oder Cookies. Wenn man aber durch Affiliate-Programme Werbung auf der Seite hat, werden durch diese Programme Cookies auf dem Rechner des Nutzers gespeichert.
1.Frage:
Muss man jetzt den Nutzer davon in Kenntnis setzen, dass Cookies und IP's von fremden Seiten gespeichert werden?
2.Frage:
Es soll vor Beginn der Nutzung auf die Datenschutzerklärung hingewiesen werden und der Nutzer muss die Datenschutzerklärung bestätigen, das heißt doch,man muss bevor der Nutzer die Seite sieht die Datenschutzerklärung einblenden und bestätigen lassen. Habe ich das so richtig verstanden? Und was mache ich wenn der Nutzer einfach eine Adresse von einer Unterseite im Browser eingibt?
3.Frage:
Gilt das jetzt für alle Seiten oder nur für gewerbliche Seiten? Wobei sich für mich die Frage stellt, da man ja Werbung einblendet und damit eine Gewinnabsicht hat, ob man dann auch diese Datenschutzerklärung haben muss.
Ich bin auf Eure Antworten sehr gespannt.
Gruß, Michael