
AW: Werbung "Jetzt 2 Wochen kostenlos testen" erlaubt?
Es ist wohl so, dass dem Verbraucher zunächst die zwei von dir eingeräumten Wochen zur Verfügung stellen und anschließend das Widerrufsrecht.
Ansonsten erinnere ich mich an ein "Verbot mit Selbstverständlichkeiten" zu werben.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.